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Schulische Eignung

Neben der musikalischen Eignung, welche die Schülerinnen und Schüler in einer Aufnahmeprüfung unter Beweis stellen, müssen Bewerber/innen auch bestimmte schulische Kriterien erfüllen, um am Landesmusikgymnasium aufgenommen werden zu können.

Da die zusätzliche zeitliche und nervliche Belastung durch Instrumentalunterricht, Üben und die vielfältige Ensemblearbeit erheblich ist, sollten die bisherigen schulischen Leistungen der Bewerber erkennen lassen, dass ein erfolgreicher Besuch des Gymnasiums trotz dieser Beanspruchungen wahrscheinlich ist. Die Empfehlung zum Besuch des Gymnasiums ist daher eine nicht nur sinnvolle, sondern auch äußerst wünschenswerte Basis zur Aufnahme am Landesmusikgymnasium.

Weiterhin können in die Klassen 8 - 11 nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die ab Klasse 7 Kenntnisse in der 2. Fremdsprache erworben haben. Die Sprachenfolge am Landesmusikgymnasium ist:

  • Englisch als erste Fremdsprache (Klasse 5 & 6)
  • Französisch oder Latein als zweite Fremdsprache (ab Klasse 7).


Da in der Oberstufe Musik ein verpflichtender Leistungskurs ist, sind nicht alle Kurskombinationen des MSS-Systems (Mainzer Studienstufe) wählbar. Anderseits gibt es eine Kurskombination mit dem Leistungskurs Geschichte die so nur am Landesmusikgymnasium möglich ist.
Übersicht der möglichen Kurskombinationen am Landesmusikgymnasium (pdf-Datei) [? - Hilfe].

Musikrichtlinien am LMG: Kleingedrucktes zum Thema Instrumentalunterricht und –vorspiel, Benotung, etc. (pdf-Datei)

Zu den Leistungsanforderungen am Instrument für das Instrumentale Vorspiel findet man auf der Seite Musik > Instrumentalangebot etwas versteckt detaillierte Tabellen zum technischen Schwierigkeitsgrad der Vorspielstücke in den einzelnen Fachbereichen und Klassenstufen.

     
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