Zu jedem neuen Schuljahr gibt es die Möglichkeit, nach bestandenem musikalischen Eignungstest Schüler/in des Landesmusikgymnasiums zu werden.
Am sinnvollsten ist eine Anmeldung zur Klasse 5 oder zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11, aber auch ein Quereinstieg in der Mittelstufe (Kl. 7–10) ist bei entsprechenden musikalischen und schulischen Leistungen möglich.
Neben der musikalischen Eignung, welche die Schülerinnen und Schüler in einer Aufnahmeprüfung unter Beweis stellen, müssen Bewerber/innen auch bestimmte schulische Kriterien erfüllen, um am Landesmusikgymnasium aufgenommen werden zu können.
Da die zusätzliche zeitliche und nervliche Belastung durch Instrumentalunterricht, Üben und die vielfältige Ensemblearbeit erheblich ist, sollten die bisherigen schulischen Leistungen der Bewerber erkennen lassen, dass ein erfolgreicher Besuch des Gymnasiums trotz dieser Beanspruchungen wahrscheinlich ist. Die Empfehlung zum Besuch des Gymnasiums ist daher eine nicht nur sinnvolle, sondern auch äußerst wünschenswerte Basis zur Aufnahme am Landesmusikgymnasium.
Weiterhin können in die Klassen 7–11 nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die ab Klasse 6 Kenntnisse in der 2. Fremdsprache erworben haben. Die Sprachenfolge am Landesmusikgymnasium ist:
Da in der Oberstufe Musik ein verpflichtender Leistungskurs ist, sind nicht alle Kurskombinationen des MSS-Systems (Mainzer Studienstufe) wählbar. Anderseits gibt es eine Kurskombination mit dem Leistungskurs Geschichte die so nur am Landesmusikgymnasium möglich ist.